Umziehen ist aufwendig und anstrengend. Je nach Größe des Hausstandes benötigt man sogar mehrere Tage, um einen Umzug komplett zu bewerkstelligen.
Schließlich ist es mit Kisten schleppen alleine nicht getan: Zuvor muss fleißig gepackt und verstaut werden.
Ganz zu schweigen vom Umzugschaos in der neuen Bleibe. Wer nicht wochenlang zwischen Kisten nächtigen möchte, muss Zeit investieren, um Möbel aufzubauen und seine Habseligkeiten einzuräumen.
Da Umziehen aufwendig ist, wäre ein Urlaubstag zum Zwecke des Umzugs mehr als willkommen. In Tarifverträgen sind solche „Sonderurlaube“ teilweise sogar geregelt. Dennoch sollte man dem Vorgesetzen möglichst rasch vom geplanten Umzug berichten und seinen Urlaubstag beantragen.
Daneben hängt es oftmals von der Kulanz eines Arbeitsgebers ab, ob ein Extra-Tag Urlaub zu Umzugszwecken eingeräumt wird. Zwar können die eigentlichen Umzugsarbeiten meist am Wochenende bewerkstelligt werden, doch stehen danach einige Behördengänge aus, die meist in die Kernarbeitszeit vieler Angestellter fallen. Viele Arbeitgeber stellen den Angestellten daher zumindest für einen halben Tag frei oder erlauben, dass er später zur Arbeit erscheint.
Gerade bei Schichtdienst ist man häufig auf Urlaubstage zu Umzugszwecken angewiesen. Wenn der Umzug „objektiv notwendig“ ist, kann auch aus dem Gesetz ein Anspruch auf Urlaub abgeleitet werden. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn alter und neuer Wohnsitz weit voneinander entfernt liegen und die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers einen Umzug am Wochenende schwierig machen.
Da Ansprüche vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer oftmals unterschiedlich beurteilt werden, ist es am sinnvollsten, sich frühzeitig mit seinem Vorgesetzten zu besprechen, um einzelne Möglichkeiten abzuwägen.
Bild: Wide Face City Clock von Erskine Rivera MErskine