Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen – Wir zeigen Ihnen hier wie es geht und wo Sie die nötigen Vorlagen kostenlos bekommen. Jetzt lesen!
Wer kennt das nicht: Nach einigen Wochen warten liegt er im Briefkasten. Ihr Einkommensteuerbescheid. Nur was damit anfangen?
Zuerst einmal ist natürlich entscheidend, ob es eine Nachzahlung gibt oder eine Steuererstattung. Unter Umständen lässt sich bereits an dem Nachzahlungsbetrag oder dem geringeren Erstattungsbetrag erahnen, dass das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist.
Es hilft nur der Vergleich der Zahlen auf den Seiten zwei und drei des Einkommensteuerbescheids mit den Angaben aus der Steuererklärung. Gut für den der vorgesorgt und eine Kopie der Steuererklärung gemacht hat.
Unser Tipp – wenn das Finanzamt von der Steuererklärung abweicht
Der Finanzbeamte muss die Abweichung von der Steuererklärung grundsätzlich im Steuerbescheid erläutern. Sie sollten daher stets die Erläuterungen, meist auf der Seite drei oder vier des Einkommensteuerbescheids, genau durchlesen.
In den Erläuterungen werden regelmäßig Vermerke zur Vorläufigkeit bei strittigen Rechtsfragen oder andere Hinweise aufgenommen. Weiterhin hat der Sachbearbeiter im Finanzamt aber auch die Möglichkeit manuell eine Erläuterung, warum er von der Steuererklärung abgewichen ist, einzutragen. Genau dies sollten Sie daher prüfen.
Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid – Ein Einspruch lohnt sich
Weicht der Einkommensteuerbescheid von Ihrer Steuererklärung ab oder auch wenn Sie beispielsweise einen Beleg bei Ihrer Erklärung übersehen haben, dann können Sie per Brief, Fax oder E-Mail Einspruch gegen den Steuerbescheid (Steuernummer, Einkommensteuerbescheid Jahr vom Datum) bei Ihrem Finanzamt einlegen.
Ein einfacher Brief mit dem Hinweis auf einen “Einspruch” und eine Begründung reichen hierfür aus. Die Begründung ist nichts anderes als die Frage nach der Erklärung für die Abweichung von der Steuererklärung oder schlicht der Hinweis auf den beigefügten Beleg.
Das Finanzamt wird sich innerhalb einiger weniger Wochen bei Ihnen melden. Entweder der Sachbearbeiter ändert den Steuerbescheid und Sie erhalten eine Steuererstattung oder es folgt eine schriftliche Ablehnung des Einspruchs mit der Aufforderung den Einspruch zurückzunehmen.
Die wenigsten Steuerpflichtigen kennen Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Auch wenn der Steuerbescheid der Steuererklärung vollständig entspricht kann ein Einspruch sinnvoll sein. Und zwar immer dann, wenn ein anderer Steuerpflichtiger sein Finanzamt verklagt und das Klageverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Es gibt aktuell zahlreiche Klagen bei Finanzgerichten oder beim Bundesfinanzhof zur Abzugsfähigkeit beispielsweise von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer. Haben auch Sie ein Arbeitszimmer, so sollten Sie unter Hinweis auf die Aktenzeichen der laufenden Gerichtsverfahren Einspruch einlegen.
Soweit ähnlich gelagerte Fälle beim Bundesfinanzamt anhängig sind, ist Ihr Finanzamt verpflichtet den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Gewinnt der Kläger gegenüber seinem Finanzamt, so wird in aller Regel Ihr Finanzamt automatisch auch Ihren Steuerbescheid ändern.
Der Bundesfinanzhof hat über 2.000 unerledigte Verfahren
Die Schwierigkeit ist es, die Übersicht über vergleichbare Klageverfahren zu behalten. Dies ist schon für Fachleute kaum in allen Fällen möglich und für den normalen Steuerbürger schier unmöglich. Wir sind bei unserer Recherche über eine Internetseite gestolpert, die genau diese Klageverfahren beobachtet und auswertet.
Steuern-Einspruch.de bietet einen kostenlosen Bescheid-Check mit dessen Hilfe zahlreiche unerledigte Verfahren in drei Schritten nach dem jeweiligen Jahr und den Einkunftsarten gefiltert werden können. Am Ende steht ein Mustereinspruchsschreiben, das über eine individualisierte Begründung mit Angabe von Aktenzeichen verfügt.
Die folgenden Screenshots erläutern den Bescheid-Check in wenigen Schritten
1. Es sind das Jahr des Einkommensteuerbescheids und die Einkünfte dem Grunde nach auszuwählen. Die Eingabe persönlicher Daten oder die Höhe der Einkünfte wird an keiner Stelle verlangt.
2. Im zweiten Schritt schlägt Steuern-Einspruch.de Stichworte vor, zu denen gibt es eine Erläuterung. Bewegen Sie Ihren Mauszeiger die Informationssymbole und finden Sie heraus, ob der Sachverhalt auch auf Sie zutrifft. Setzen Sie (mehrere) Häkchen.
3. Jetzt öffnet sich Ihr individualisiertes Mustereinspruchsschreiben. Kopieren Sie den Text in Ihr Schreibprogramm und ergänzen Sie dort Ihre persönlichen Daten. Ausdrucken und Ihren Einspruch dem Finanzamt zusenden.