Geschenkgutscheine liegen als Weihnachtsgeschenke voll im Trend. Kein Wunder, schließlich ist man mit den Gutscheinen auf der sicheren Seite: Der Beschenkte erhält kein Geschenk doppelt und kann selbst auswählen, was er denn nun eigentlich zum Fest haben möchte.
Wellness, Kino oder Essen – Geschenkgutscheine gibt es mittlerweile in nahezu jedem Geschäft, sogar beim Online-Shopping. Was muss man rund um den Geschenkgutschein beachten?
Ablauf von Gutscheinen
Dass selbst der Gutschein als vermeintlich sichere Geschenkvariante nicht immer auf das Wohlgefallen des Beschenkten stößt, wird bei der Anzahl der nicht eingelösten Gutscheine offensichtlich. Jeder zehnte Geschenkgutschein schlummert in den Schubladen der Deutschen und findet damit nicht seine Bestimmung.
„Macht nichts, verfällt ja schließlich nicht“, denken viele. Weit gefehlt: Gutscheine verjähren trotz fehlendem Ablaufdatum in der Regel nach drei Jahren. Maßgeblich ist dabei das Ausstellungsdatum. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt ab dem 01.01. des Folgejahres und endet am 31.12. drei Jahre später.
Umtausch von Gutscheinen
Unliebsame Gutscheine in Bares umzutauschen, funktioniert leider nicht. Natürlich kann man den Händler darum ersuchen, aus Kulanzgründen einzuwilligen, doch ist dieser nicht dazu verpflichtet. In diesem Fall ist es wohl am sinnvollsten, man gibt den ungewollten Gutschein einfach an jemanden weiter, der sich über die dahinterstehende Ware oder Dienstleistung freut. Das funktioniert in der Regel auch bei Geschenkgutscheinen, die auf einen bestimmten Namen ausgestellt sind.
Insolvenz von Gutscheinanbietern
Sehr ärgerlich für den Kunden ist es, wenn ein Händler, Dienstleister oder Veranstalter insolvent geht, man selbst aber noch über einen Gutschein des Anbieters verfügt. In diesem Fall kann man unter Umständen zwar seine Ansprüche anmelden, hat jedoch kaum eine Chance, sein Geld zurück zu erhalten.
Wenn in Ihrer heimischen Kommode auch noch der eine oder andere Geschenkgutschein seinen Schönheitsschlaf hält, wird es also höchste Zeit, dass Sie ihn einlösen.
Bild: Geschenk von Anna Langova