So schön die weiße Schneepracht auch aussehen mag – zahlreiche Menschen dürften den Winter jeden Morgen aufs Neue verfluchen. Auto freikratzen, Gehwege räumen Steinchen streuen macht herzlich wenig Spaß. Aber welche Pflichten habe ich eigentlich wirklich als Hausbesitzer oder Mieter im Winter?
Wer muss Schnee räumen?
Der Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass die Zufahrtswege und Gehwege vor seinem Haus von Schnee befreit werden. Falls das Haus oder einzelne Parteien vermietet sind, kann der Vermieter zwar per Mietvertrag anderen die Schneeräumpflicht übertragen, haftet im Schadensfall allerdings selbst. Er ist also dafür verantwortlich, dass die anderen der Räum- und Streupflicht nachkommen.
Wann muss man Schneeschippen?
Zwischen 7:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends dürfen Fußgänger einen geräumten Gehweg erwarten. Falls es den ganzen Tag ununterbrochen schneien sollte, können Sie die Schaufel aber auch im Keller bunkern bis die gröbste Schneeladung vom Himmel herabgeschneit ist und erst danach ans Werk gehen.
Wie oft muss man Schneeschaufeln?
Wer einmal am Tag seine Pflicht erfüllt, ist leider nicht zwangsläufig auf der sicheren Seite. Wenn es zwischendurch schneien sollte, müssen Sie unter Umständen mehrmals am Tag schippen.
Welche Pflichten hat man bei Glätte?
Extreme Wetterlagen erfordern „außergewöhnliche Anstrengung zur Gefahrenbeseitigung“. Bei extremer Glätte muss rasch gestreut werden. Einzelne glatte Stellen muss der Fußgänger hingegen einkalkulieren und darum auch akzeptieren. Wenn der Hauseigentümer oder Vermieter seiner Räum- und Streupflicht nachgekommen ist, muss er im Falle eines Unfalls keinen Schadenersatz berappen.
Wo muss geräumt werden?
Zuallererst sollten Sie stets den Gehsteig vor Ihrem Haus von Schnee befreien. Dabei ist es allerdings ausreichend, einen „Streifen“ Schnee zu beseitigen. Er sollte mindestens einen Meter breit sein, besser aber 1,20 Meter – je nachdem ob auf dem Gehweg reger Fußgänger-Verkehr herrscht. Manchmal regeln auch die Hausordnung oder der Mietvertrag die Breite der Schneeräumung. Vergessen Sie außerdem nicht, ausreichend Streusalz oder Steinchen auszubringen, damit niemand wegen Glätte stürzt.
Neben dem Gehweg sollten Sie auch die Zugänge zum Haus beziehungsweise zu den Mülltonnen oder zu den Autostellplätzen frei räumen.
Was tun bei Krankheit oder Urlaub?
Eine Vertretung muss her. Wenn man mit seiner ganzen Familie in den Winterurlaub fährt, kann es zwar schwierig sein, eine Vertretung aufzutreiben, doch im Schadensfall sind Sie verantwortlich. Bei einem Unfall droht unter Umständen eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wer zahlt im Schadensfall?
Stürzt ein Fußgänger vor Ihrem Haus, weil Sie Ihrer Räumpflicht nicht ausreichend nachgekommen sind, wird sich seine Krankenversicherung an Sie wenden. In der Regel übernimmt dann Ihre Haftpflichtversicherung die Arztkosten. Dies kann bei Wiederholung allerdings zum Erlöschen ihres Versicherungsschutzes führen.
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