Vielen Arbeitnehmern reicht das Geld, das sie über ihre Haupttätigkeit verdienen, oftmals nicht aus, um über die Runden zu kommen. Deshalb gibt es immer mehr Menschen, die sich nebenher noch ein paar Euro zusätzlich dazu verdienen. Nicht selten wird dieses Geld aber nicht offiziell versteuert, sondern am Fiskus vorbei geschleust. Auch wenn dies für viele ganz normal ist und kaum für ein schlechtes Gewissen sorgt, handelt es sich dabei um eine Straftat, denn Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Erfahren Sie jetzt bei Mittags-Pause.de, wie Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit anmelden und worauf Sie dabei achten müssen.
Das sollten Sie wissen
Wenn Sie eine Tätigkeit anmelden möchten, dann führt der Weg nicht zwangsläufig zum Gewerbeamt. Es muss auch nicht der Minijob sein, mit dem Sie Ihre Haushaltskasse aufbessern, denn mit einer freiberuflichen Tätigkeit können Sie auf eigene Rechnung Geld verdienen. Um eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, führt Sie der Weg allerdings direkt zum Finanzamt. Auch das Versorgungswerk und unter Umständen sogar die Künstlersozialkasse sollten Sie kontaktieren.
Wer darf eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Nicht immer ist klar, welche Tätigkeiten unter eine freiberufliche und welche unter eine gewerbliche Tätigkeit fallen. Grundlegend obliegt es dem Finanzamt zu entscheiden, wie die Tätigkeit eingestuft wird. Sobald sich Ihre Tätigkeit im Kern durch eines der folgenden Merkmale auszeichnet, gehören Sie zu den Freiberuflern:
- wissenschaftlich
- künstlerisch
- schriftstellerisch
- erzieherisch
Oder es handelt sich um Tätigkeiten, die nicht der regulären Gewerbeordnung unterliegen. Dies sind beispielsweise folgende Berufsgruppen:
- Ärzte
- Steuerberater
- Ingenieure
- Künstler
Weitere Personenkreise, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen:
- Grafiker
- Texter
- Fotografen
- Bildhauer
Wichtige Anlaufstellen zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit
Für Freiberufler gelten zwar ähnliche Pflichten wie für Gewerbetreibende, allerdings sind diese von einer Eintragung beim Gewerbeamt oder im Handelsregister befreit – hier ist die Eintragung freiwillig, wobei dann aber auch zusätzliche Pflichten gelten.
Der erste Weg führt innerhalb der ersten vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit zum Finanzamt. Dieses fordert das Ausfüllen eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. In diesem Zuge wird dem Freiberufler auch eine Steuernummer zugewiesen. Die Zahlung einer Gewerbesteuer entfällt.
Für einige Berufszweige gibt es zudem eine Kammerpflicht. Dies betrifft beispielsweise
- Ärzte
- Anwälte
- Steuerberater
- Architekten
Für Berufe, die freiberuflich ausgeübt werden und einer Standeskammer zugeordnet sind, gilt außerdem eine Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk als verpflichtend. Ebenso ist für mache Freien Berufe eine Pflichtzahlung an die Rentenversicherung zu leisten.
Fazit
Freiberufler zu werden ist im Grunde ganz einfach. In den meisten Fällen reichen der Gang zum Finanzamt und das Ausfüllen eines Fragebogens bereits aus. Nur in einigen bestimmten Fällen müssen auch noch weitere Ämter kontaktiert werden.
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