Was ist eine Gutschrift?
Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die ausnahmsweise nicht der leistende Unternehmer erstellt. Gutschrift nennt sich eine Abrechnung über eine erbrachte Leistung, wenn der Empfänger hierüber abrechnet und nicht Sie selbst als leistender Unternehmer.
In manchen Brachen ist die Abrechnung im Gutschriftsweg üblich
Gutschriften findet man regelmäßig, wenn zivilrechtlich vereinbart wurde, dass die Ware erst bei Entnahme beispielsweise aus dem Regal im Supermarkt an diesen als geliefert gilt. Ferner kommt die Gutschrift häufig bei Tätigkeit von Freelancern zur Anwendung, wenn die Auftraggeber in Form einer Gutschrift mit einer Vielzahl von Freelancern auf der Grundlage von Daten abrechnen müssen, die bei der Agentur systemseitig gespeichert sind.
Unterschied zu einer Stornorechnung
Als Stornorechnung ist die Aufhebung einer vorher ergangenen Rechnung zu bezeichnen. Dies kommt in Frage bei Rücklieferungen, Mängelnachlässen usw. Diese Stornobelege dürfen nicht mehr als Gutschrift bezeichnet werden.
Achtung Rechtsänderung
Bereits seit 2013 ist sorgfältig zwischen einer Gutschrift – nur noch bei einer Abrechnung durch den Leistungsemfpänger zu verwenden – und einer Stornorechnung zu unterscheiden. Bei falscher Bezeichnung auf dem Abrechnungspapier droht eine Haftung; denn hier schuldet der Unternehmer den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag, sofern er nicht widerspricht!
Was muss bei einer Gutschrift beachtet werden?
Für Gutschriften gelten ansonsten die Anforderungen an eine Rechnung. Alle Details hierzu finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zur Erstellung einer Rechnung.
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