Handwerker sind teuer, aber der Fiskus beteiligt sich in vielen Fällen an Ihrer Handwerkerrechnung. Was viele nicht wissen: Die Finanzämter ermäßigen die Einkommensteuer um 20 Prozent der nachgewiesenen Handwerkerlöhne für Arbeiten am selbstgenutzten Haus oder in der eigenen Wohnung. Auf diesem Weg können Sie jedes Jahr bis zu 1.200 Euro Steuern sparen!
Handwerkerrechnung absetzen – Nur Lohnkosten zählen
Wichtig ist dabei, dass Materialkosten nicht begünstigt sind. Sie müssen diese Positionen also den Rechnungen herausrechen, so dass lediglich die Lohnkosten für den Handwerker und seinen Azubi übrig bleiben. Die Kosten für die Anfahrt können als pauschale Vergütung für die angefallene Zeit ebenfalls angesetzt werden. Und eine formale Voraussetzung ist dabei zu beachten: Bezahlen Sie Ihren Handwerker niemals bar, sondern aus Nachweisgründen immer per Überweisung. Der Fiskus will damit sicherstellen, dass die Einnahmen auch tatsächlich versteuert werden.
Mit einem neuen Schreiben vom 10. Januar 2014 hat die Finanzverwaltung bestimmte Grenzfälle, was als Handwerkerleistung anzusehen ist, näher geregelt. In der Praxis kam es hier immer wieder zu Streit, ob Schornsteinfeger oder Gutachter auch Handwerkerleistungen erbringen. Künftig werden die Finanzämter die nachfolgenden Aufwendungen leider nicht mehr anerkennen:
- Mess- oder Überprüfungsarbeiten
- Legionellenprüfung
- Kontrolle von Aufzügen bzw. Blitzschutzanlagen
- Feuerstättenschau
- technische Prüfdienste
Für die Steuererklärungen 2013 können jedoch aus Vereinfachung noch alle von einem Schornsteinfeger erbrachten Leistungen angesetzt werden. Ab 2014 werden dann nur noch die jährlichen Schornstein-Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten steuerlich anerkannt.
Mieter-Tipp:
Es können auch die Handwerkerleistungen beim Finanzamt eingereicht werden, die Ihnen Ihr Vermieter in der Nebenkostenabrechnung bescheinigt.
Wir meinen, dass die Klarstellung durch die Finanzverwaltung zwar zu Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit führt, aber wiederum auch Klarheit schafft. Leider gibt es immer noch Streit, der bis vor die Gerichte getragen werden muss. Unklar ist bis heute, ob „Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen“ steuerlich geltend gemacht werden können. Wenn Ihr Finanzamt die Kosten nicht anerkennt, dann sollten Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Entsprechende Musterformulierungen gibt es im Internet. Bei unserer Recherche hat uns das Portal Steuern-Einspruch.de besonders gut gefallen.
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