Ein Studium ist teuer und zumeist ist ein Hinzuverdienst parallel zum Studium notwendig. Was die meisten dabei nicht wissen: Auch Studenten können Steuern sparen, wenn Sie die richtige Tätigkeit nebenher ausüben. Lesen Sie hier mehr dazu.
Im Studium Steuern sparen – Eine abgeschlossene Ausbildung ist von Vorteil
Wer gleich nach dem Abitur mit dem Studium beginnt und noch keine Lehre abgeschlossen hat, kann die Aufwendungen für sein Studium nur als Sonderausgaben abziehen. Diese zudem nur beschränkt abzugsfähigen Aufwendungen mindern dann zwar das zu versteuernde Einkommen, wenn neben dem Studium noch etwas hinzuverdient wird. Jedoch müssen dazu deutlich über 9.000 Euro verdient werden und welcher Student schafft das schon?
Anders sieht es für Studenten mit einer abgeschlossenen Ausbildung aus. Diese Studenten können – inszwischen auch vom Finanzamt anerkannt – die Aufwendungen für die zweite Ausbildung als Werbungskosten geltend machen. Insoweit die Kosten des Studiums die Nebeneinkünfte übersteigen ergibt sich ein negativer Gesamtbetrag, der als Verlust vorgetragen und später nach Abschluss des Studiums steuerlich genutzt werden kann.
Wichtig ist, dass kein Zusammenhang zwischen der ersten Ausbildung und dem Studium bestehen muss. Es ist also nicht zwingend, dass der Medizinstudent zuvor auch eine Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht hat. Auch eine abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachgehilfen ist eine erste Berufsausbildung. Und Werbungskosten sind stets dann gegeben, wenn eine zweite Berufsausbildung angestrebt wird.
Mittags-Pause.de Steuer-Tipp
Als Ausbildung gelten durchaus auch kurze Ausbildungen wie etwa zum Taxifahrer, zum Flugbegleiter, zum LKW-Fahrer oder zum Rettungssanitäter. Auch Masterstudenten haben bereits einen Bachelor und damit eine abgeschlossene Erstausbildung.
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