Merkwürdigerweise verliert man meistens Dinge, die man gar nicht mit sich herumträgt, sondern die eigentlich wohl versorgt in der Schublade schlummern.
So geht es manch einem mit dem Fahrzeugbrief. Eben lag er noch friedlich in der Kommode, plötzlich ist er in irgendeinem Umzugskarton verstaut und dann mit einem Mal unauffindbar.
Da hilft nur eines:
Beantragen Sie einen neuen Kfz-Brief
Der Fahrzeugbrief ist der Nachweis, dass Sie über das entsprechende Kraftfahrzeug „verfügungsberechtigt“ sind. Es ist daher wichtig, dass Sie den Verlust Ihres Fahrzeugbriefes melden und einen neuen beantragen.
Beim Fahrzeugbrief handelt es sich um die so genannte Zulassungsbescheinigung Teil II (der Fahrzeugschein ist demgemäß die Zulassungsbescheinigung Teil I).
Verlustmeldung
Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Fahrzeugbrief gestohlen wurde, beispielsweise im Zuge eines Einbruchs, sollten Sie den Verlust der Polizei melden. Diese stellt Ihnen eine Bestätigung der Diebstahlsanzeige aus, welche Sie später bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen.
Haben Sie den Kfz-Brief verloren, müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine Verlustmeldung machen. Entsprechende Formulare erhalten Sie vor Ort.
Antrag bei der Zulassungsbehörde
Damit Sie Ersatzpapiere für Ihr Fahrzeug erhalten, sollten Sie persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen. Legen Sie dort Ihren gültigen Personalausweis vor sowie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Mit letzterem identifizieren Sie sich als Fahrzeughalter.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen müssen Sie der Zulassungsbehörde zusätzlich die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug vorlegen.
Zuletzt benötigt die Zulassungsstelle Ihre eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugbriefes, welche Sie vor Ort abgeben.
Nachdem Sie diese Schritte unternommen haben, wird Ihre Verlustmeldung veröffentlicht, da die Möglichkeit besteht, dass sich der Finder Ihres Fahrzeugbriefes meldet. Geschieht dies nicht, erhalten Sie einen Ersatzbrief gegen eine Verwaltungs-Gebühr.
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