Studieren ist teuer. Trotz zahlreicher Kreditmöglichkeiten, Förderungsprogrammen oder Nebenjobs haben viele Studenten Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt während des Studiums zu sichern.
Kindergeld für Studis
Anders als Auszubildenden erhalten Studierende keine Vergütung, sondern müssen unter Umständen sogar Studiengebühren berappen. Das Besuchen einer Hochschule ist daher nicht selten eine finanzielle Belastung, welche oftmals von den Eltern der Studentinnen und Studenten abgefedert werden muss. Zum Glück können Eltern Kindergeld für ihre studierenden Sprösslinge erhalten, auch wenn diese bereits das Erwachsenenalter erreicht haben.
Voraussetzungen fürs Kindergeld
In der Regel haben alle Kinder bis zur Volljährigkeit einen Anspruch auf Kindergeld. Seit 2010 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro pro Monat. Eltern sollen mit dieser finanziellen Unterstützung zum Unterhalt sowie zur optimalen Versorgung ihres Kindes beitragen.
Der Kindergeldanspruch besteht normalerweise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, kann allerdings darüber hinaus gewährt werden, wenn sich das Kind danach in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Auch der Besuch einer allgemein bildenden Schule oder die Zeit in einem Freiwilligendienst werden mittels Kindergeld unterstützt. Sogar während Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz bzw. ein Studium wird Kindergeld gewährt – vorausgesetzt, die Suche nach einem Ausbildungsplatz verläuft trotz ernsthafter Bemühungen erfolglos.
Wann erlischt der Kindergeldanspruch?
Kindergeld wird während der Ausbildung und des Studiums längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Kritisch wird es außerdem, wenn man eigenes Einkommen bezieht. So erlischt der Kindergeldanspruch ab einem Grenzbetrag von 8004 Euro pro Jahr. Wird dieser Betrag überschritten, erlischt der Kindergeldanspruch des Betroffenen für das gesamte Jahr. In einem solchen Fall muss man sämtliche Kindergeldbeiträge des Jahres zurückerstatten. Da dies eine besonders ärgerliche Angelegenheit ist, sollten Studenten diese kritische Marke stets im Auge behalten.
Detaillierte Informationen erhalten Studierende beim Asta Ihrer Hochschule oder bei der Agentur für Arbeit.
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