Ein Kleinunternehmer im steuerlichen Sinn ist man für Zwecke der Umsatzsteuer. Und um gleich ein häufig in der Praxis aufkommendes Missverständnis auszuräumen: Den Begriff gibt es so nur in der Umsatzsteuer, er hat weder mit der Gewinnermittlung noch mit der Einkommensteuer etwas zu tun. Es ist daher wichtig, dass auch Kleinunternehmer sich beim Finanzamt anmelden. Welche Umsatzsteuer-Vorteile ein Kleinunternehmer hat, erklärt Ihnen die Redaktion Steuern & Recht von Mittags-Pause.de
Gerade die Umsatzsteuer ist sehr formal und damit für kleine Unternehmen eine große Belastung. Die Kleinunternehmerregelung bietet damit Unternehmen zu Beginn ihrer Tätigkeit und dauerhaft allen kleineren Unternehmen einen Steuervorteil und zugleich administrative Vorteile.
Welche Umsatzsteuer-Vorteile haben Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen oder Dienstleistungen. Damit sparen Sie in der Regel 19% Umsatzsteuer, was einen echten Wettbewerbsvorteil darstellt, wenn der Kunde nicht selbst ein Unternehmer ist und die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann.
Beispiel: Sie sind selbständig als Fotograf tätig und Kleinunternehmer. Sie fotografieren häufig Familienfeste oder machen Bewerbungsfotos. Im Vergleich zu einem umsatzsteuerpflichtigen Fotografen können Sie als Kleinunternehmer Ihren Kunden eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen und damit also 19% günstiger am Markt anbieten, da Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen.
Was sind die Erleichterungen für Kleinunternehmer?
Vor allem müssen Sie als Kleinunternehmer keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Dies spart Zeit und Geld das Sie sonst ihrem Steuerberater bezahlen müssten.
Wichtig ist aber auch, dass Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen dürfen, da diese sonst von Ihnen auch zu zahlen ist. Dadurch wird die Rechnungslegung für Sie vereinfacht.
Im Gegenzug steht Ihnen als Kleinunternehmer kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen zu. Damit entfallen aber auch die formalen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung, die sonst regelmäßig zu prüfen sind und in der Praxis häufig zu Rückfragen führen.
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Als “klein” gilt ein Unternehmer, wenn er einen Jahresumsatz von maximal 17.500 Euro ausführt. Dabei zählen alle Umsätze, die in einem Kalenderjahr tatsächlich vereinnahmt werden. Es kommt also auf den Zufluss und nicht auf die Rechnungsstellung oder gar auf die Gewinnspanne an.
Neben der oben genannten Umsatzgrenze gilt noch eine Prognosegrenze von 50.000 Euro. Der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres darf nicht bereits höher angenommen werden. Der Fiskus will damit einen unberechtigten Vorteil von größeren Unternehmen im ersten Jahr verhindern. Sollte das Einhalten der 50.000 Euro Prognosegrenze bei Ihnen zweifelhaft sein, so empfiehlt es sich nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater von Beginn an auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.
Wird in einem Jahr die Umsatzgrenze überschritten, dann gilt ab dem nächsten Jahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr. Auf Leistungen und Lieferungen, die ab dem Folgejahr erbracht werden muss also Umsatzsteuer gezahlt werden. Die Rechnungsstellung ist ab diesem Zeitpunkt also zu ändern.
Grundsätzlich kann immer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung freiwillig verzichtet werden. Allerdings gilt der Verzicht dann für mindestens fünf Jahre, bevor wieder eine Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung möglich ist. Hierdurch soll vor allem ein Missbrauch durch einen jährlichen Wechsel zwischen den beiden Systemen vermieden werden.
Soll ich die Kleinunternehmerregelung beanspruchen?
Die Abwägung der Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung ist häufig nicht einfach. Neben den rein monetären Steuervor- und Nachteilen dürfen die administrativen Erleichterungen nicht vernachlässigt werden.
Rein steuerlich besteht der Vorteil aus der Befreiung von der Umsatzsteuerzahlung nur gegenüber “Privatkunden” oder nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (bspw. Ärzte, Versicherungsmakler oder auch andere Kleinunternehmer. Für andere sog. regelbesteuerte Unternehmer stellt die Nettorechnung mit dem geringeren Zahlbetrag keinen Vorteil dar, da diese die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Für Sie besteht ein Nachteil bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung, da Ihnen kein Vorsteuerabzug zusteht. Gerade bei größeren Anschaffungen sind Sie demnach mit dem Bruttokaufpreis wirtschaftlich belastet.
Die steuerlichen Vor- und Nachteile aus der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung sollten daher anhand des Businessplans mit Ihrem Steuerberater besprochen werden.
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