Kostenlose Parkplatz Nutzung – Besteht ein Anspruch für Mitarbeiter?
Ein Arbeitsplatz in der Innenstadt bietet Vorteile – keine Frage. Aber für die Kollegen, die mit dem Auto zur Arbeit kommen stellt sich häufig die Frage nach der Parkmöglichkeit. Besonders problematisch ist dies, da Parkplätze in guten Innenstadtlagen monatlich leicht die 100-Euro-Grenze für eine Anmietung übersteigen. Sowohl für den Arbeitnehmer, als auch in der Summe aller Mitarbeiter für den Arbeitgeber, sind die Mieten somit eine nicht unerhebliche Mehrbelastung. Kein Wunder also, wenn es Streit darüber gibt, wer die Aufwendungen denn nun zu tragen hat.
Im Fall eines Klinikbetriebs in Baden-Württemberg kam es durch einen Neubau zur Umgestaltung auch der Parkplatzsituation. Aufgrund der damit verbundenen erheblichen Aufwendungen des Arbeitgebers verlangte dieser von seinen Mitarbeitern zukünftig eine Stellplatzmiete in Form einer ermäßigten Tages- oder Monatspauschale der auch ansonsten kostenpflichtig vermieteten Stellflächen. Hiergegen klagten die Mitarbeiter vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Die Richter sind in dem zu entscheidenden Fall jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Rechtsanspruch auf eine kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes besteht (Az. 1 Sa 17/13). Auch der Umstand, dass bis zum Klinikneubau und der damit verbundenen Umgestaltung der Parkplätze diese kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden, ändert nichts an dem Recht des Arbeitgebers die bisherige Handhabung zu ändern. Die Mitarbeiter dürfen aufgrund einer bisherigen Praxis nicht von einer dauerhaften kostenlosen Parkplatzüberlassung ausgehen.
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