Die Frage „Kann man Medikamente steuerlich absetzen?“ beschäftigt viele. Mittags-Pause.de bietet Ihnen hier die Antwort auf die Frage, ob Medikamente steuerlich absetzbar sind und in welchem Maße.
Medikamente steuerlich absetzbar? Wir zeigen wann und wie.
Der Fiskus ist nach dem Grundgesetz dazu verpflichtet die Einkommensteuer so festzusetzen, dass diese die Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit leiten sich zahlreiche Steuervorschriften ab.
Ein Beispiel sind die sog. außergewöhnlichen Belastungen. Als solche gelten Aufwendungen, die einen Steuerpflichtigen zwangsläufig treffen. Beispiele sind Krankheitskosten, Scheidungskosten oder auch nach neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Kosten für einen Zivilprozess.
Die Summe der außergewöhnlichen Belastungen muss ferner für den Steuerpflichtigen eine unzumutbare Härte darstellen. Die Frage der Unzumutbarkeit und damit der steuerlichen Berücksichtigung wird anhand der Höhe der Aufwendungen im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Einkünfte beurteilt.
Abhängig ob verheiratet oder ledig gilt ein bestimmter Prozentsatz der Einkünfte als zumutbar für den Steuerpflichtigen. Bis zu dieser Höhe bleiben außergewöhnliche Belastungen unberücksichtigt.
Ein lediger Steuerpflichtiger mit Einkünften von 30.000 Euro hat beispielsweise eine zumutbare Belastung von 6%, also 1.800 Euro zu tragen. Hat er im Kalenderjahr Medikamente sowie Behandlungskosten von 4.000 Euro selbst tragen müssen, dann wirkt sich der die zumutbare Belastung übersteigende Teil von 2.200 Euro steuermindernd aus. Die Steuerersparnis hängt vom jeweiligen Steuersatz ab und beträgt im Beispiel ca. 750 Euro.
Zusätzlich gibt es noch außergewöhnliche Belastungen, die gesetzlich gesondert geregelt sind und die ohne eine zumutbare Belastung steuerlich geltend gemacht werden können. Es handelt sich dabei insbesondere um Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene oder Pflegepersonen. Auch Aufwendungen für Zahlungen an unterhaltsberechtigte Personen können so steuerlich geltend gemacht werden.
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