Wenn Sie Gegenstände Ihres Privatvermögens im Internet oder auf Flohmärkten verkaufen, dann ist dies in Ihrer Einkommensteuererklärung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Der Verkauf der alten vielleicht auch wertvollen Plattensammlung ist normalerweise also steuerfrei. Denn damit das Finanzamt nicht eine Vielzahl von Kleinstfällen untersuchen muss hat der Gesetzgeber eine Freigrenze geschaffen. Solange der Gewinn aus allen Verkäufen im Jahr unter 600 Euro bleibt. Verluste aus Veräußerungsgeschäften dürfen dabei berücksichtigt werden. Wichtig ist auch, dass bei Ehegatten jedem Ehepartner nur einmal die Freigrenze zusteht.
Privatverkauf – Vorsicht beim Internethandel
Wenn Sie bei einer Online-Plattform handeln, dann können Sie auch als Privatperson unter den oben genannten Voraussetzungen steuerpflichtig werden. Dies gilt um so mehr, wenn Sie auch nur in geringem Umfang Gegenstände an- und verkaufen. Wenn Sie sogar in erheblichem Umfang Gegenstände verkaufen, können Sie dadurch eine gewerbliche Tätigkeit mit weiteren Verpflichtungen begründen. Es bestehen Anmeldepflichten und Gewerbesteuer- sowie Umsatzsteuerzahlungen können ausgelöst werden. Wenn Sie Zweifel über die Folgen aus Ihren Handel haben, dann kontaktieren Sie besser einen Steuerberater.
Privatverkauf – Auflösung einer privaten Sammlung
Der Grund für den Verkauf privater Gegenstände ist aus steuerlicher Sicht unerheblich. Egal ob Sie lediglich die geerbte Sammlung auflösen oder aufgrund eines finanziellen Engpasses Münzen, Schmuck und andere Gegenstände veräußern, so kann dies zu einem Gewerbe führen.
Spekulationsfrist beachten
Soweit die Verkäufe nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, also nicht in erheblichem Umfang getätigt werden, sind nur die Verkäufe steuerlich relevant bei denen Zwischen der Anschaffung und dem Verkauf maximal ein Jahr liegt.
Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, so ist der Gewinn aus dem Verkauf von Privatvermögen steuerfrei. Weitere Besonderheiten sind beim Verkauf von Immobilien oder Wertpapieren zu beachten. Diese sind hier ausdrücklich nicht behandelt.
Bildnachweis: © Martina Berg – Fotolia.com