Jeder kennt Schwarzarbeit und jeder weiss, dass diese verboten ist. Doch illegale Beschäftigung findet nicht nur im Baugewerbe und bei Handwerkern statt sondern auch im Privathaushalt. Auch eine nicht angemeldete Putzhilfe ist illegal bzw. schwarz beschäftigt.
Schwarzarbeit birgt Risiken
Nehmen wir an die Putzhilfe wischt auch die Treppe im Hauseingang und ein Nachbar rutscht auf den nassen Boden aus. Der Nachbar kann sich auch bei einer nicht offiziellen Beschäftigung an den Arbeitgeber halten und Schadensersatz verlangen. Nur bei einer angemeldeten Putzhilfe im Privathaushalt kommt die private Haftpflichtversicherung für solche Schäden auf. Ohne diese haftet der Arbeitgeber mit seinem Privatvermögen und hat die Arztrechnung des Nachbarn somit selbst zu bezahlen.
Anmeldung leicht gemacht
Die Putzhilfe verdient regelmäßig weniger als 450 Euro im Monat und kann so in einem vereinfachten Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Dies geht jedoch nur, wenn Ihre Putzhilfe nur bei Ihnen im Nebenjob tätig ist. Mit der Steuer- und Sozialversicherungsnummer der Putzfrau, dem Namen, Geburtsdatum und -ort lässt sich der sog. Haushaltsscheck einfach ausfüllen. Die Sozialabgaben betragen maximal 65 Euro und sind damit durchaus überschaubar.
Mit einem Steuervorteil belohnt
Die Tätigkeit der Putzhilfe kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich bis zu 20% der Aufwendungen, maximal bis zu 4.000 Euro direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
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