Haben Sie vor demnächst umzuziehen? Gründe dafür gibt es viele. Während die einen aufgrund eines neuen Jobs oder einer neuen Liebe Kisten packen, möchten wieder andere ihrem Leben einen komplett neuen Anstrich verpassen. Sie begeben sich also auf die Suche nach einer neuen Wohnung, zusätzlich studieren Sie diverse Leitfäden (siehe auch den Ratgeber „So planen Sie Ihren Umzug“ auf Mittags-Pause.de), damit Sie auch bloß nichts vergessen. Was aber viele nicht wissen: bei zwei von drei Immobilien weicht die Flächenangabe erheblich von der tatsächlichen Größe ab, da für die Berechnung der Quadratmeter einer Wohnung keine einheitlichen Vorgaben existieren. Wie also die Quadratmeter einer Wohnung berechnen?
Bevor Sie eine neue Wohnung kaufen oder mieten, sollten Sie sich am besten selbst noch einmal die Mühe machen und die tatsächlichen Quadratmeter berechnen. Aber was gilt es dabei eigentlich alles zu beachten?
Wonach richtet sich die Berechnung der Wohnfläche?
Zum qm berechnen gibt es grundlegend zwei verschiedene Wege beziehungsweise zwei DIN-Normen:
- DIN 227
- DIN 283
Eine weitere Möglichkeit ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Zwar gilt die Wohnflächenverordnung eigentlich nur für soziale Wohnungsbauprojekte, doch ist diese mittlerweile dennoch die am häufigsten verwendete Methode zur Berechnung der Quadratmeter einer Wohnung. DIN 283 ist ohnehin veraltet und wird fast nicht mehr verwendet. Auch ein Quadratmeter Rechner kann helfen. Hier geben Sie einfach die Maße ein, schon erhalten Sie das Ergebnis.
Quadratmeter berechnen – Welche Kriterien werden herangezogen?
Laut Wohnflächenverordnung dürfen nicht alle Räume zur Berechnung der Wohnungsgröße herangezogen werden. Dies betrifft beispielsweise
- Kellerräume
- Waschküchen
- Heizungsräume
- Garagen
Ebenfalls nicht als Wohnfläche gerechnet werden Kamine, Schornsteine, Pfeiler und Säulen sowie Vormauerungen, wenn sie höher als 150 cm sind und eine Fläche von mindestens 0,1 qm aufweisen.
Achten Sie auf die Höhe
Vor allem die Höhe ist es, die bei der Wohnflächenberechnung eine wesentliche Rolle spielt. Befinden sich Dachschrägen oder Treppen in der Wohnung, fällt die Fläche unterhalb einer Höhe von einem Meter vollständig weg. Alles zwischen einem und zwei Metern Raumhöhe darf nur zu 50 Prozent berechnet werden, was auch komplette Räume betreffen kann, wenn diese niedriger als zwei Meter sind. Alles über einer Höhe von zwei Metern wird voll berechnet.
Vorsicht vor Tricksereien
Häufig werden auch Fenster- und Türnischen als Wohnfläche gezählt, was aber nur bei einer Tiefe ab 13 Zentimeter zulässig ist. Gleiches gilt für Wandnischen, wenn sie nicht bis zum Boden reichen.
Ist ein Raum unbeheizt, wie etwa Wintergarten oder Schwimmbad, darf er nur zur Hälfte berechnet werden. Bei Balkon, Terrasse und Dachgarten hingegen herrscht Uneinigkeit, denn hier sieht die Regelung einen Wert von 25 bis 50 Prozent vor.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Die Angaben in Mietverträgen und Exposés werden zu mehr als 60 Prozent nach oben geschönt und sorgen so dafür, dass Sie für Flächen bezahlen, die entweder nicht richtig genutzt werden kann oder oftmals gar nicht vorhanden ist. Daher sollten Sie lieber auf Nummer sicher gehen und die tatsächlichen Quadratmeter berechnen. Alles niedriger als zwei Meter darf nicht voll berechnet werden und manche Flächen fallen sogar ganz raus.
Übrigens: Auch bestehende Mietverträge könnten betroffen sein. Messen Sie daher lieber noch mal nach!
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