Wenn man außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht man einen Reisepass. Der Gang zu den Behörden und Kosten bleiben einem leider hier nicht erspart. Vor allem sollte man darauf achten, bereits beim ersten Mal schon sämtliche benötigten Unterlagen dabei zu haben. Schließlich möchte man nicht ein zweites Mal Wartezeiten in Kauf nehmen. Was Sie beim Beantragen des Reisepasses beachten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.
Wer muss einen Reisepass beantragen?
Nach dem Passgesetz müssen alle deutschen Staatsbürger einen Pass besitzen – sie unterliegen der Passpflicht.
Es gibt verschiedene Reisepässe:
- Reisepass
- Kinderreisepass
- vorläufige Reisepass
- amtlicher Pass
- Dienstpass
Wo muss ich einen Reisepass beantragen?
Reisepässe beantragt man in der Passbehörde des eigenen Wohnsitzes. Grundsätzlich lassen sich reisepässe nur persönlich beantragen und können nicht per Vollmacht von einer anderen Person in Auftrag gegeben werden. Reisepässe für Minderjährige müssen von mindestens einem Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Minderjährigen beantragt werden. Falls beispielsweise beide Elternteile für ein kind sorgeberechtigt sind, ist es ausreichend, wenn ein Elternteil gemeinsam mit dem Sprössling die Behörde aufsucht. Jedoch muss er einen schriftlichen Antrag des anderen Elternteils vorlegen.
Unterlagen zum Beantragen des Reisepasses
Folgende Unterlagen sollten Sie beim Beantragen des Reisepasses mitnehmen:
- Ihren aktuellen beziehungsweise alten Reisepass (wenn vorhanden)
- Ein Passfoto. Wichtig: biometrisch und aktuell! Es darf nicht in digitaler Form abgegeben werden.
- Ihren aktuellen Personalausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis (wenn Sie noch keinen Reisepass zuvor hatten oder Ihn verloren haben, ansonsten nehmen Sie einfach den alten Reisepass mit).
- Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) wird der Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen benötigt.
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
- Bei Verlust des alten Reisepasses, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige der Polizei mitbringen.
Kosten für einen Reisepass
Die Kosten für die Ausstellung eines aktuellen reisepasses betragen üblicherweise:
- Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Über 24 Jahren: 59 Euro
- Für Vielreisende (Reisepass mit 48 Seiten – ein normaler Reisepass hat 32 Seiten) muss ein Aufpreis von 22 Euro gezahlt werden.
- Der vorläufige Reisepass hat einen Preis von 26 Euro. Kann aber auch von Stadt zu Stadt minimal variieren.
- Sie können in der Regel bar und mit EC-Karte zahlen.
Wann muss ich den Reisepass beantragen?
Die Beantragung eines Reisepasses kann circa bis zu einem Monat dauern! Sie sollten den Reisepass mindestens zwischen drei und fünf Wochen vor Reisebeginn beantragen. Sie können jedoch auch einen Expresspass beantragen! Der wird innerhalb von 48 Stunden ausgestellt. Die Beantragung muss bis zwölf Uhr in Berlin erfolgen, ansonsten wird der Expresspass innerhalb von drei Werktagen ausgestellt. Die Kosten hierfür sind jedoch höher.
Zusätzliche Informationen zum Reisepass
- Man kann ab dem zwölften vollendeten Lebensjahr einen Reisepass beantragen, Kinder unter zwölf Jahren haben einen Kinderreisepass.
- Seit 2007 werden auf dem Reisepass die Fingerabdrücke gespeichert. Reisepässe die vor 2007 ausgestellt wurden, sind trotzdem noch gültig bis zum angegebenen Datum auf dem Reisepass.
- Die Passfotos für den Reisepass haben bestimmte Richtlinien – die auch unbedingt eingehalten werden müssen!
- Die Gültigkeit des Reisepasses für Reisende unter 24 Jahren beträgt sechs Jahre. Bei über 24 Jährigen ist er zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich!
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