Was tun wenn der Reiseanbieter pleite ist?
Es kommt leider immer wieder vor, dass Reiseveranstalter zahlungsunfähig werden und bereits gebuchte und vielleicht auch schon bezahlte Reisen nicht mehr angetreten werden können. Besonders unangenehm ist eine Pleite des Reiseveranstalters, wenn man bereits im Urlaubsland ist und auf einmal die Rückreise nicht mehr sicher ist.
Wie kann man sich vor einem Ausfall schützen?
Wichtig bei allen Pauschalreisen ist der sog. Sicherungsschein. Die Reiseveranstalter sind nämlich verpflichtet sich gegen eine Insolvenz zu versichern. Hat der Kunde im Schadensfall den Sicherungsschein bereits ausgehändigt, dann tritt die Versicherung in die Erfüllung der Leistungen ein.
Eine Reiserücktrittversicherung hilft übrigens in den meisten Fällen der Pleite eines Reiseanbieters nicht.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die gesetzliche Verpflichtung für einen Konkursschutz nur für Pauschalreise-Veranstalter gilt, also nicht wenn Sie nur einen Flug oder eine Busfahrt buchen. Manche Fluggesellschaften bieten jedoch einen freiwilligen Konkursschutz an. Hier müssen Sie jedoch direkt danach fragen.
In einem aktuellen Fall vor dem Bundesgerichtshofs wurde am 2.12.2014 (Az. X ZR 105/13) entschieden, dass ein deutscher Urlauber auch vor der Pleite eines ausländischen Reiseveranstalters geschützt ist. Dies gilt stets dann, wenn der ausländische Reiseanbieter auch seine einheimischen Kunden entschädigt. Es ist daher darauf zu achten, dass der Sicherungsschein auch in Deutschland gilt. Wenn dies nicht der Fall ist, so hat das Reisebüro einen Fehler gemacht und muss den Urlauber entschädigen.
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