Die Zeiten, in denen sich der Schornsteinfeger selbst ankündigte, sind vorbei. Ab 2013 sind Sie selbst am Zug und müssen einen Schornsteinfeger ins Haus bestellen. Was es dabei zu beachten gilt:
Schornsteinfeger-Handwerkergesetz
Das neue Schornsteinfeger-Handwerkergesetz tritt Anfang 2013 in Kraft.
Haus- und Wohnungseigentümer sind nun selbst für das regelmäßige Kehren und weitere Angelegenheiten rund um Schornstein und Kamin zuständig. Während der Schornsteinfeger sich bei den Hausbewohnern seines Bezirkes bislang selbst anmeldete, muss man nun eigeninitiativ werden. Ab sofort kann man also seinen Schornsteinfeger frei auswählen, sofern er im zentralen Schornsteinfegerregister des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelistet ist. Das finden Sie über die Schornsteinfegersuche des BAFA heraus.
Feuerstättenbescheid
Bevor Sie sich für einen neuen Schornsteinfeger entscheiden, benötigen Sie einen so genannten Feuerstättenbescheid. Dieser wird vom zuständigen Schornsteinfeger alle drei Jahre neu ausgestellt und gibt Überblick über die vorhandenen Feuerstätten sowie der dazugehörigen Abgasanlagen. Sobald Sie den Bescheid von Ihrem bisherigen Schornsteinfeger erhalten haben, können Sie sich um einen neuen bemühen und ihm den Bescheid vorlegen.
Sofern Sie sich nicht für Ihren bisherigen Bezirksschornsteinfeger entscheiden, muss Ihr neuer Kaminkehrer die fachgerechte Durchführung seiner Kehrarbeiten nachweisen. Dieser Nachweis muss wiederum an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger gesandt werden.
Selbst Kaminkehrer bestellen
Bedenken Sie außerdem, dass der Schornsteinfeger Sie von nun an nicht mehr automatisch konsultiert, sondern bestellt werden muss. Sollten Sie es versäumen, Ihre Kaminanlage in regelmäßigen Abständen warten zu lassen, tragen natürlich Sie das Haftungsrisiko.
Das Gesetz bietet dem Hausbesitzer zwar mehr Freiheiten, gleichzeitig bedeutet es allerdings auch mehr Aufwand. Waren Sie bisher also mit der Arbeit Ihres Schornsteinfegers zufrieden, bleiben Sie ihm am besten treu und ersparen Sie sich damit Arbeit.
Bild: Steven Iodice; Pixabay.com