Als Arbeitnehmer gibt es zusätzlich zum regulären Jahresurlaub auch immer wieder Anlässe für Sonderurlaub. So unter anderem aufgrund eines Umzugs oder der eigenen Hochzeit. Im Leben eines jeden Menschen gibt es aber auch diese weniger erfreulichen Momente, wenn man Abschied von einer geliebten Person nehmen muss. Bei Mittags-Pause.de erfahren Sie deshalb heute, welche Ansprüche Sie als Arbeitnehmer im Todesfall haben und was dabei zu beachten ist.
Was genau ist Sonderurlaub und wie wird er geregelt?
Bei Sonderurlaub handelt es sich um eine sogenannte Befreiung von der Arbeitspflicht mit Lohnfortzahlung. Wie viele Tage Sonderurlaub bei Todesfall man als Arbeitnehmer bekommt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine wesentliche Rolle spielt neben dem Verwandtschaftsgrad auch die Kulanz des Arbeitgebers.
Dass überhaupt ein Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall samt üblicher Vergütung besteht, wird bereits im Grundgesetz geregelt, genauer im § 616 BGB. Eine exakte Angabe zum Anspruch findet sich wiederum im Tarifvertrag. In diesem wird meist nur ein Bezug zum ersten Verwandtschaftsgrad hergestellt, also beispielsweise zu den Eltern, dem Ehepartner oder einem Kind. Großeltern oder auch Schwiegereltern hingegen werden hier in der Regel nicht erwähnt. Dennoch zählen aber auch diese dazu. Lediglich Onkel, Tante, Cousin oder Cousine sind davon ausgenommen, denn sie gehören laut Gesetz nicht zur Gruppe der nahen Angehörigen.
Wie viele Tage Sonderurlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?
Zwar wird die Dauer des Sonderurlaubs meist mit zwei Tagen beziffert. Allerdings findet bei vielen Arbeitgebern zudem die Dauer der Betriebszugehörigkeit Berücksichtigung. Deshalb kann es auch sein, dass bei entsprechend langer Zugehörigkeit bis zu 14 Tage Sonderurlaub möglich sind. Dies sollte aber in jedem Fall mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat vorher besprochen werden.
Wie lautet die Regelung bei Beamten oder Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes?
Für Bundesbeamte und Richter, aber auch für Angestellte des öffentlichen Dienstes, gilt selbstverständlich ebenfalls die gesetzliche Regelung des Sonderurlaubs im Todesfall. Sollte hier der Ehe- oder Lebenspartner, ein Kind oder ein Elternteil versterben, so steht diesen ein Sonderurlaub von zwei Arbeitstagen bei voller Besoldung zu.
Wird Sonderurlaub vom normalen Urlaub abgezogen?
Der Sonderurlaub ist unter keinen Umständen mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch vergleichbar, auch wenn dieser ebenso erst beantragt und vom Arbeitgeber gewährt werden muss. Er darf allerdings nicht von den gesetzlich oder vertraglich geregelten Urlaubstagen abgezogen werden.
Fazit
Stirbt ein naher Verwandter, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub. Allerdings ist der Anspruch selbst und auch seine Dauer an einige Kriterien geknüpft. Hierbei spielt unter anderem auch die Kulanz des Arbeitgebers eine wesentliche Rolle, sodass je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zu 14 Tage Sonderurlaub bei Todesfall möglich sind.
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