Ein Umzug ist meist nicht an einem Tag erledigt. Wenn das Wochenende zum Packen und Umziehen nicht ausreicht, dann bleibt nichts anderes übrig, als Urlaub zu beantragen. Viele Arbeitnehmer verlassen sich darauf, dass ihr Arbeitgeber in diesem Fall Sonderurlaub für den Umzug gewährt. Leider ist das aber nicht immer der Fall. Auf Mittags-Pause.de erfahren Sie heute, wann Sonderurlaub bei Umzug gewährt wird und was dabei zu beachten ist.
Wann besteht Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?
Entgegen der weitläufigen Meinung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug. Zwar räumt das Arbeitsrecht durchaus die Möglichkeit einer Sonderbeurlaubung ein, doch muss hierfür ein wichtiger Grund bestehen. Dazu gehört zum Beispiel die Geburt des eigenen Kindes oder ein Todesfall im engen Familienkreis. Ein Umzug stellt jedoch keinen Grund dar, der einer bezahlten Freistellung bedarf. Wenn der Umzug nicht am Wochenende erledigt werden kann, müssen Sie wohl oder übel einen kostbaren Urlaubstag dafür opfern. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Chef Ihnen auch hier einen Strich durch die Rechnung machen kann. Fällt der Urlaubstag zum Beispiel auf einen Arbeitstag, an dem Sie im Betrieb unverzichtbar sind, dann kann der Arbeitgeber Ihr Urlaubsgesuch auch ablehnen.
Sonderfall: Betrieblich bedingter Umzug
Auch wenn das Arbeitsrecht keinen Sonderurlaub bei Umzug vorsieht, so gibt es dennoch einen Sonderfall. Dieser liegt dann vor, wenn der Umzug betrieblich bedingt ist und Sie zum Beispiel an einen anderen Unternehmens-Standort versetzt werden. In diesem Fall erhalten die Arbeitnehmer einen Tag Sonderurlaub, um den Umzug an den neuen Wohnort über die Bühne zu bringen. Falls die vorherige Versetzung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt, erhalten Sie für den Umzug sogar drei Tage Sonderurlaub.
Achtung: Wenn Sie nicht versetzt werden, sondern einen neuen Job in einer anderen Stadt antreten, dann erhalten Sie nicht zwangsläufig Sonderurlaub für den Umzug. In diesem Fall kommt es auf das Entgegenkommen des neuen Arbeitgebers an. Findet der Wechsel direkt nach Beendigung der alten Arbeitsstelle statt oder es liegt kein arbeitsfreies Wochenende dazwischen, an dem der Umzug organisiert werden könnte, gewähren die Arbeitgeber häufig aus Kulanz einen Sonderurlaub. Ein Anrecht darauf haben Sie jedoch nicht. Am besten klären Sie vor Arbeitsantritt bei der neuen Stelle ab, ob Sonderurlaub für den Umzug gewährt wird oder nicht.
Übrigens: Falls Sie noch Tipps für die Planung des Umzugs benötigen, dann schauen Sie sich auch unseren Umzugs-Ratgeber an. Hier finden Sie nützliche Infos und hilfreiche Tipps rund um das Thema Umzug.
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