Manchmal gibt es dringende private Angelegenheiten, die rasch während der Arbeitszeit geregelt werden müssen. Viele Arbeitnehmer greifen in solchen Fällen zum Telefon auf Ihrem Schreibtisch, um besagten Anruf zu erledigen. Auch Arzttermine oder Anrufe bei Behörden fallen in der Regel in die Kernarbeitszeit und werden von zahlreichen Angestellten während Ihrer Arbeit hinter sich gebracht. Aber ist das überhaupt erlaubt oder bergen private Telefonate am Arbeitsplatz das Risiko einer Kündigung?
Telefonieren am Arbeitsplatz in gewissem Rahmen erlaubt
Telefoniert man während seiner Arbeitszeit, verschwendet man genau genommen die vom Arbeitsgeber bezahlte Zeit mit privaten Angelegenheiten. In der Zeit des Telefonats erbringt man keine Gegenleistung für sein Gehalt in Form von Arbeitskraft. Hinzu kommt, dass viele Arbeitnehmer anstelle Ihres Mobiltelefons den Geschäftsapparat für private Zwecke gebrauchen und damit Ihrem Arbeitgeber unter Umständen zusätzliche Kosten verursachen.
Da sich manche Anrufe aber nur schwerlich verschieben lassen, entschied das Landgericht Köln, dass private Telefonate am Arbeitsplatz in einem gewissen Rahmen erlaubt sind. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen geduldet, solange der der Arbeitgeber kein generelles Telefonverbot für private Zwecke ausspricht.
Grenzenlos telefonieren am Arbeitsplatz?
Die meisten Arbeitgeber sind recht kulant was das Telefonieren am Arbeitsplatz anbelangt und haben Verständnis dafür, wenn man mal eben zum Hörer greift, um einen Zahnarzttermin zu verschieben. Dieses Entgegenkommen darf natürlich nicht ausgenutzt werden, indem man das Geschäftstelefon permanent für private Anrufe missbraucht oder gar während der Arbeitszeit mit Freunden oder Bekannten schwatzt anstatt sich auf seine Arbeit konzentriert.
Hat der Arbeitgeber jedoch eindeutige Telefonverbote ausgesprochen oder eine entsprechende Erklärung unterschreiben lassen, droht bei Verstoß eine Abmahnung oder gar Kündigung. In besonders dreisten Fällen riskiert der Angestellte seinen Job, auch wenn keine eindeutige Stellungnahme von Seiten des Arbeitgebers vorliegt. Sollte das private Telefonieren am Arbeitsplatz den tolerierbaren Rahmen überschreiten, kann eine Kündigung auf dem Fuße folgen.
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