Es sind immer wieder die Nachrichten von Gaffern, die Unfallopfern keine Hilfe leisten, die die Runde machen. Einer der Gründe für dieses nicht tolerierbare Handeln ist wahrscheinlich die eigene starke Verunsicherung. Aufklärung ist daher dringend notwendig: Wie sollte man angesichts eines Verkehrsunfalls reagieren?
Bin ich als Autofahrer zur Ersten Hilfe verpflichtet?
Jedem Verkehrsteilnehmer muss bewusst sein, wann eine Pflicht zur Hilfeleistung besteht und wie weit die Hilfe gehen muss. Immerhin sind mit einer Hilfeleistung auch Gefahren verbunden. Aus diesem Grund sind andere Verkehrsteilnehmer zur Ersten Hilfe auch nur dann verpflichtet, wenn dies erforderlich und zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist dann nicht mehr gegeben, wenn eine Eigengefahr für Leib und Leben des Helfers besteht oder er durch eine andere Pflicht daran verhindert wird. Die Grenzen der Verhinderung sind dabei jedoch sehr eng. Einen Notruf beispielsweise kann doch eigentlich jeder in nahezu jeder Situation absetzen.
Was sollte ich bei einem Unfall tun?
Die meisten von uns wird es ein- oder sogar mehrmals in unserem Autofahrerdasein erwischen: man ist in einen Autounfall verwickelt. Egal, ob verschuldet oder unverschuldet – nach dem ersten schrecken, sollten Sie versuchen, einen klaren Kopf zu bewahren und folgende Hinweise beachten:
- Absicherung der Unfallstelle:
Hierzu gehört das das sofortige Einschalten des Warnblinkers sowie das Anziehen einer Warnweste. Sorgen Sie dafür, dass sämtliche Insassen Ihres Fahrzeugs eine Warnweste anziehen und aus dem Fahrzeug aussteigen. Ist eine Leitplanke vorhanden, sollten sich Ihre Mitfahrer hinter diese begeben, während Sie – mit einer Warnweste bekleidet -ein Warndreieck in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle (etwa 100 m Abstand zur Unfallstelle) platzieren. Es ist daher wichtig, das Warndreieck immer griffbereit im Auto aufzubewahren. Weist Ihr Fahrzeug nach einem leichten Auffahrunfall nur geringfügige Schäden auf, können Sie den Wagen auch aus der Gefahrenzone entfernen und zur Seite fahren. Weist Ihr Fahrzeug größere Schäden auf, sollten Sie keine Unfallspuren beseitigen, denn diese müssen zuerst gesichert und fotografiert werden, - Der Notruf:
Unbedingt schnell abzusetzen ist ein Notruf, damit professionelle Hilfe organisiert werden kann. Die wichtigen Notrufnummer, die jeder kennen sollte, sind die 110 für die nächste Polizeidienststelle oder die 112 für die Feuerwehr, die dann die Hilfe im Hintergrund organisieren. - Erste Hilfe:
Bei verletzten Personen sind die Grundsätze der ersten Hilfe zu beachten. Hierzu zählt immer auch der Eigenschutz. Die Grundsätze sollte jeder Autofahrer beherrschen. Hierzu kann jederzeit ein Erste-Hilfe Seminar, das heute in nur neun Stunden abgeleistet werden kann, auch freiwillig besuchen. - Dokumentation des Unfallortes und der Fahrzeuge:
Lassen Sie sich zunächst die Ausweispapiere Ihres Unfallgegners vorlegen und notieren Sie sich wichtige Daten (Kennzeichen, Anschrift, Namen, Versicherer usw.). Halten Sie außerdem Zeit und Datum des Unfalls fest und machen Sie gegebenenfalls Fotos der Unfallstelle sowie der Fahrzeuge und Schäden. Sind Unfallzeugen zugegen, sollten Sie ebenfalls Namen und Telefonnummern dieser Personen aufschreiben.
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