Grundsätzlich immer könnte hier die Antwort lauten. Doch juristisch ist dies nicht immer so einwandfrei zu beantworten; denn der deutsche Schilderwald ist sehr groß und zählt bereits über 500 Verkehrszeichen. Die Statistik berichtet weiter, dass insgesamt über 20 Millionen Schilder aufgestellt sind. Dies ergibt rein rechnerisch ein Schild alle 28 Meter Straße. Kein Wunder also, dass die Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmern manchmal groß ist. Wir von Mittags-Pause.de helfen hier weiter.
Zeichen auf der Straße dienen teilweise nur der Erklärung
Malt eine Gemeinde ein Tempo 30 Zeichen auf den Asphalt, dann ist dieses alleine nicht wirksam. In der Praxis steht daher zumeist ein 30er-Schild am Straßenrand; denn Geschwindigkeitsbegrenzungen dürfen nur durch ein aufgestelltes Schild angeordnet werden. Die durchgezogene Linie zwischen Fahrbahnen hingegen ist zwingend zu befolgen und zwar unabhängig, ob beispielsweise ein Überholverbotszeichen aufgestellt ist. Auch Zebrastreifen sowie Abbiegepfeile sind alleine gültig.
Verwirrung kann sich auch aus unbekannten und eventuell durch neuere Schilder überholte Verkehrszeichen ergeben. Klar ist hierbei, dass nicht mehr aktuelle Schilder auch keine Rechtswirkung mehr entfalten. Anders verhält es sich mit Fahrradwegen, die andere Verkehrsteilnehmer nicht benutzen dürfen. Fahrradfahrer hingegen haben die Wahl zwischen Radweg und der Straße daneben, zumindest solange der Fahrradweg nicht mit einem besonderen blauen Schild als für den Fahrradfahrer verbindlich angeordnet wird.
Blitzer können auch nach einer Kreuzung aufgestellt sein, wenn dort die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ausdrücklich aufgehoben wurde. Hiervon kann nach einer Einmündung auf einer Landstraße mit Begrenzung auf 70 km/h nicht automatisch ausgegangen werden. Es ist hier stets auf ein Schild zur Aufhebung der Begrenzung zu achten, bevor wieder auf 100 km/h beschleunigt werden darf.
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