Muss man eigentlich zur langweiligen Weihnachtsfeier, obwohl man gar keine Lust dazu hat? Über diese und weitere Fragen haben wir uns für Sie schlau gemacht.
Feier-Pflicht?
Keiner kann zum Feiern gezwungen werden, selbst wenn die Weihnachts-Büro-Party während der Arbeitszeit stattfindet. In diesem Fall dürfen Sie natürlich nicht einfach nach Hause gehen, sondern müssen währenddessen arbeiten. Findet die Party abends, außerhalb der geregelten Arbeitszeit, statt, ist es dem Arbeitnehmer freigestellt zu erscheinen.
Wünscht der Vorgesetzte ausdrücklich ein Erscheinen, schleppt man sich vermutlich selbst bei akuter Unlust zur Feier, schließlich möchte man jegliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber in der Regel vermeiden. Und wer weiß: Vielleicht wird’s ja doch ganz lustig.
Feierzeit gleich Arbeitszeit?
Firmen-Veranstaltungen sind schließlich keine Freizeit. Da könnte man meinen, es handle sich bei Weihnachtsfeiern um Arbeitszeit. Nichts da: Weihnachtsfeiern im Büro zählen lediglich zur Arbeitszeit, wenn sie auch während der üblichen Arbeitszeit stattfinden, beispielsweise bei einem nachmittäglichen Adventskaffee. Findet die Party außerhalb der Arbeitszeit statt, bekommt der Arbeitnehmer keinen Finanzausgleich.
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind sie aber auch bei abendlichen Weihnachtsfeiern versichert – vorausgesetzt, es handelt sich um eine offizielle Betriebsfeier und nicht um das adventliche Treffen einiger Kollegen.
Ein einziger Witz
Betriebliche Weihnachtsfeiern stehen häufig in Verruf, Quelle für Spott, Häme oder beleidigende Späße zu sein. Doch das weihnachtliche Zusammenkommen und ein angetrunkener Zustand sind natürlich kein Freifahrtschein für Beleidigungen. Wer sich zu verletzenden Witzen hinreißen lässt, kann abgemahnt werden.
Zu viel gebechert
Weihnachtsfeiern sind meist feuchtfröhlich. Wer für die Heimfahrt ein Taxi nehmen muss, weil er zu tief ins Glas geschaut hat, muss die Gebühr selbst berappen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Taxikosten seiner Angestellten zu übernehmen – manch einer tut es aber dennoch.
Katerstimmung
Findet eine Weihnachtsfeier unter der Woche statt, kann es schon einmal vorkommen, dass man sich am nächsten Tag mit verkaterte Birne zur Arbeit schleppen muss. Fühlen Sie sich aufgrund Ihres Katers nicht arbeitsfähig, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen und sich Ihre Arbeitsunfähigkeit vom Hausarzt bescheinigen lassen. Diese unangenehme Sache vermeidet man aber besser, indem man seinen Durst am Abend zuvor etwas zügelt.
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